Wie wir mit unserem Essen umgehen, wirkt sich auf unser Klima aus: Für die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln benötigt es wertvolle Ressourcen wie Wasser, Ackerboden und Energie. Nach Ende der regulären Essensausgabe bieten wir in unseren Mensen einzelne Komponenten zum sehr günstigen Preis in Selbstbedienung an. Dabei gilt: Es wird nichts nachproduziert und es gibt nur Speisen, die wir nicht ohne Qualitätsverlust aufbewahren und weiterverarbeiten können.
Selbstbedienung, nach Gewicht, je 100 Gramm: 0,50 € (S) /0,75 € (B) / 1,00 € (G)
Salad Bowl, vorportioniert, zum halben Preis: 1,40 € (S) / 1,95 € (B) / 2,80 € (G) Beilagensalate, vorportioniert, zum halben Preis: 0,45 € (S) / 0,60 € (B) / 0,90 € (G)
Zu diesen Zeiten bieten wir das Mittagsfinale an: Mensa an der Universität Augsburg: Fr 13.35 – 13.45 Uhr Mensa an der Hochschule Augsburg: Fr 13.35 – 13.45 Uhr Mensa an der Hochschule Neu-Ulm: Fr 13.35 – 13.45 Uhr Cafeteria an der HS Augsburg, Campus am Brunnenlech: Mo-Fr 13.50 – 14.00 Uhr Mensa an der Hochschule Kempten: Mo-Fr 13.50 – 14.00 Uhr
Die Förderungshöchstdauer für den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem BAföG entspricht der Regelstudienzeit (§ 15a Abs. 1 BAföG).
Nach den hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (s. Art. 99 Abs. 2 BayHSchG) gilt für die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende individuelle Regelstudienzeit. Die individuelle Regelstudienzeit entspricht der Regelstudienzeit verlängert um ein Semester für jedes Semester, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Damit wird eine – automatische – entsprechende Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer um jeweils ein Semester, für das diese Voraussetzungen vorliegen, erreicht.
Der Bayerische Landtag hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, die hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie erneut zu verlängern (sog. „Corona-Eilgesetz“ III). Dieser Gesetzesbeschluss umfasst unter anderem, dass die o. g. Regelung auch auf das Wintersemester 2021/2022 erstreckt wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n persönliche*n Sachbearbeiter*in im Amt für Ausbildungsförderung – schriftlich oder telefonisch. Telefonsprechzeiten: Montag: 08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.00 Uhr Mittwoch: 08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag: 08.30 – 12.30 Uhr
Studierende können bis auf Weiteres ein Mal pro Kalendermonat Masken (5 Stück) aus dem Aktionskontingent der Stadt Augsburg erhalten, wenn sie in Augsburg wohnen (Erst- oder Zweitwohnsitz) und eine Bedürftigkeit nachweisen können.
Als Nachweise gelten zusammen mit der persönlichen CAMPUS CARD AUGSBURG: – BAföG-Bescheid oder BAföG-Bescheinigung für den Rundfunkbeitragsservice oder – Nachweis über Erhalt der Corona-Überbrückungshilfe (Kontoauszug oder Bestätigung Onlineportal)
Die Ausgabe erfolgt zu den Öffnungszeiten hier: – Universität Augsburg: Cafeteria in Gebäude D – Hochschule Augsburg: Cafeteria in Gebäude M
Zum Umbuchen des Guthabens einer gesperrten CAMPUS CARD AUGSBURG (CCA) auf eine neue Chipkarte ist die Vorlage der neuen CCA an der Information im Foyer der Mensa an der Universität Augsburg notwendig (Mo-Fr: 11.00 – 14.00 Uhr). Hier können Sie sich auch Ihr Restguthaben auszahlen lassen.
Die Auszahlung von Restguthaben ist per SEPA-Überweisung möglich.
Die Sozial- und Rechtsberatung (Fr. Trombi) für in unserem Zuständigkeitsbereich immatrikulierte Studierende findet ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr unter 0821 / 650424-20 oder per E-Mail (bist [at] studentenwerk-augsburg.de) Ihren Termin.
Bis auf Weiteres gibt es im Amt für Ausbildungsförderung keine allgemeinen Besuchszeiten. Termine vor Ort sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt bei den persönlichen Sachbearbeiter*innen im Amt für Ausbildungsförderung. Termine finden statt:
bis auf Weiteres findet kein Parteiverkehr in unseren Büros statt. Bitte nutzen Sie den Kontakt via Telefon oder Mail.Telefonisch erreichen Sie uns am besten zu unseren Bürozeiten.