So sind wir für Sie da!

Sonderartikel

Grafik mit Symolen für Kommunikation: Briefumschlag, Telefonhörer, @-Zeichen, Smartphone

Um Studierende und Beschäftigte möglichst gut zu schützen gelten beim Studierendenwerk Augsburg derzeit folgende Regelungen:

Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Besuchszeiten:
 
Montag:          09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:        09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   13.00 bis 16.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag:          13.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:        13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag:    09.00 bis 12.00 Uhr

b!st – Beratung im Studierendenwerk
Es finden keine offenen Sprechstunden statt. Für Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Hochschulgastronomie
Die Öffnungszeiten der Mensen, Cafeterien und CafeBars finden Sie hier

Mittagsfinale

Grafik mit dem Logo "Mittagsfinale"

Wie wir mit unserem Essen umgehen, wirkt sich auf unser Klima aus: Für die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln benötigt es wertvolle Ressourcen wie Wasser, Ackerboden und Energie.
Nach Ende der regulären Essensausgabe bieten wir in unseren Mensen einzelne Komponenten zum sehr günstigen Preis in Selbstbedienung an. Dabei gilt: Es wird nichts nachproduziert und es gibt nur Speisen, die wir nicht ohne Qualitätsverlust aufbewahren und weiterverarbeiten können.

Selbstbedienung, nach Gewicht, je 100 Gramm:
0,50 € (S) /0,75 € (B) / 1,00 € (G)

Salad Bowl, vorportioniert, zum halben Preis:
1,40 € (S) / 1,95 € (B) / 2,80 € (G)

Beilagensalate, vorportioniert, zum halben Preis:

0,45 € (S) / 0,60 € (B) / 0,90 € (G)

(S) = Studierende / (B) = Beschäftigte / (G) = Gäste

Zu diesen Zeiten bieten wir das Mittagsfinale an:
Mensa an der Universität Augsburg: Fr 13.35 – 13.45 Uhr
Mensa an der Hochschule Augsburg: Fr 13.35 – 13.45 Uhr
Mensa an der Hochschule Neu-Ulm: Fr 13.35 – 13.45 Uhr
Cafeteria an der HS Augsburg, Campus am Brunnenlech: Mo-Fr 13.50 – 14.00 Uhr
Mensa an der Hochschule Kempten: Mo-Fr 13.50 – 14.00 Uhr






Änderungen beim BAföG bei pandemiebedingten Verzögerungen im Studienverlauf

Die Förderungshöchstdauer für den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem BAföG entspricht der Regelstudienzeit (§ 15a Abs. 1 BAföG).

Nach den hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (s. Art. 99 Abs. 2 BayHSchG) gilt für die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende individuelle Regelstudienzeit. Die individuelle Regelstudienzeit entspricht der Regelstudienzeit verlängert um ein Semester für jedes Semester, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Damit wird eine – automatischeentsprechende Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer um jeweils ein Semester, für das diese Voraussetzungen vorliegen, erreicht.

Der Bayerische Landtag hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, die hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie erneut zu verlängern (sog. „Corona-Eilgesetz“ III). Dieser Gesetzesbeschluss umfasst unter anderem, dass die o. g. Regelung auch auf das Wintersemester 2021/2022 erstreckt wird.

Näheres erfahren Sie auf der Seite des Wissenschaftsministeriums.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n persönliche*n Sachbearbeiter*in im Amt für Ausbildungsförderung – schriftlich oder telefonisch.
Telefonsprechzeiten:
Montag:              08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.00 Uhr
Mittwoch:          08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag:       09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag:               08.30 – 12.30 Uhr

Hochschulmesse

Zu diesen Terminen bieten wir Zoom-Sprechstunden im Rahmen der Hochschulmesse 2022 der Hochschule Kempten an.

Die Präsentation zur Hochschulmesse finden Sie hier.

TerminUhrzeitBerater*inLink Zoom-Sprech-
stunde  
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Umbuchung von Guthaben auf der elektronischen Geldbörse der CAMPUS CARD AUGSBURG

Bild der Chipkarte CAMPUS CARD AUGSBURG

Zum Umbuchen des Guthabens einer gesperrten CAMPUS CARD AUGSBURG (CCA) auf eine neue Chipkarte ist die Vorlage der neuen CCA an der Information im Foyer der Mensa an der Universität Augsburg notwendig (Mo-Fr: 11.00 – 14.00 Uhr). Hier können Sie sich auch Ihr Restguthaben auszahlen lassen.

Die Auszahlung von Restguthaben ist per SEPA-Überweisung möglich.

Bitte senden Sie hierfür folgende Daten per E-Mail mit Anhang an
cca@studentenwerk-augsburg.de
– Ausgefüllte Sperrbestätigung des ZEBRA / Rechenzentrums der HSA
– Kontodaten (IBAN)
Die Bearbeitung dauert mehrere Tage.



Sozial- und Rechtsberatung

Grafik: Paragraphen-Zeichen dreidimensional an eine Steinmauer gelehnt

Die Sozial- und Rechtsberatung (Fr. Trombi) für in unserem Zuständigkeitsbereich immatrikulierte Studierende findet ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr unter 0821 / 650424-20 oder per E-Mail (bist [at] studentenwerk-augsburg.de) Ihren Termin.

Besuchszeiten der Wohnungsverwaltung

Bild der Wohnanlage in der Bürgermeister-Ulrich-Straße, Augsburg

Sehr geehrte Studierende,

bis auf Weiteres findet kein Parteiverkehr in unseren Büros statt. 
Bitte nutzen Sie den Kontakt via Telefon oder Mail.Telefonisch erreichen Sie uns am besten zu unseren Bürozeiten.

Die Bewerbung um einen Wohnplatz kann ausschließlich online über das Bewerbungsformular erfolgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Sie helfen damit sich und uns zu schützen!
Ihr Wohnservice