FFP2-Masken für Augsburger Studierende

Studierende können bis auf Weiteres ein Mal pro Kalendermonat Masken (5 Stück) aus dem Aktionskontingent der Stadt Augsburg erhalten, wenn sie in Augsburg wohnen (Erst- oder Zweitwohnsitz) und eine Bedürftigkeit nachweisen können.

Als Nachweise gelten zusammen mit der persönlichen CAMPUS CARD AUGSBURG:
– BAföG-Bescheid oder BAföG-Bescheinigung für den Rundfunkbeitragsservice
oder
– Nachweis über Erhalt der Corona-Überbrückungshilfe (Kontoauszug oder Bestätigung Onlineportal)

Die Ausgabe erfolgt zu den Öffnungszeiten hier:
– Universität Augsburg: Cafeteria in Gebäude D
– Hochschule Augsburg: Cafeteria in Gebäude M